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Steuerlexikon · Sozialversicherungsrecht

Betriebskrankenkasse

Eine Betriebskrankenkasse (BKK) ist in Deutschland eine Krankenkasse, die zur gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Die Betriebskrankenkassen sind im BKK Dachverband e.V. organisiert.

Recht › Sozialversicherungsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.