Betriebseinnahmen (BE) sind Wirtschaftsgüter in Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Es wird zwischen steuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen unterschieden. Gängige Betriebseinnahmen sind Veräußerungen von Anlagevermögen, Erlöse von Warenverkäufen oder beispielsweise Einnahmen durch Provisionen.
Steuerrecht › Einkommensteuer
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