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Steuerlexikon · Rechnungswesen

Passiva

Passiva stellen die Passivseite der Bilanz gem. § 266 Absatz 3 HGB ➚ dar. Die Passiva zeigen die Kapitalquellen des Unternehmens.

Wirtschaft › Rechnungswesen

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.