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Steuerlexikon · Vertragsrecht

Allgemeine Auftragsbedingungen

Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) regeln, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei anderen Unternehmen, die allgemeinen vertraglichen Pflichten.
Sie enthalten eine Vielzahl von vertraglichen Nebenpflichten und ersparen so zahllose Individualvereinbarungen. AAB werden von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälten eingesetzt.

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Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.