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Steuerlexikon · Rechnungswesen

Anlagevermögen

Im Anlagevermögen (AV) werden diejenigen Wirtschaftsgüter auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauernd zu dienen ( § 247 Absatz 2 HGB ➚).

Das Anlagevermögen bildet zusammen mit dem Umlaufvermögen das Gesamtvermögen.

(siehe auch: Abschreibungen)

Wirtschaft › Rechnungswesen

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.