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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine Rechtsform, die ausschließlich für Versicherer vorgesehen ist. Mitglieder und Träger des VVaG sind die Versicherungsnehmer.

Der VVaG entspricht somit dem Genossenschaftsgedanken. Die Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V. ➚ ist die Interessenvertretung der Versicherungsvereine.

Recht › Gesellschaftsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.