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Steuerlexikon · Steuerrecht

Verspätungszuschlag

Ein Verspätungszuschlag (VZ) ist eine finanzielle Sanktion, die in einigen Ländern, wie Deutschland, bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen oder verspäteter Zahlung von Steuern erhoben wird. Dieser Zuschlag soll die pünktliche Einreichung von Steuererklärungen und Zahlungen fördern und kann je nach Höhe des verspäteten Betrags und der Dauer der Verspätung variieren.

Steuerrecht

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