Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) ist keine endständige Rechtsform, sondern eine Vorstufe zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (§ 5a GmbHG ➚). Sie kann – in der Theorie – bereits ab 1 € gegründet werden. In der Praxis ist es jedoch erforderlich, dass mit dem Gründungskapital die Gründungskosten und weitere anstehende Ausgaben getragen werden können, um eine Insolvenz zu vermeiden.
Recht › Gesellschaftsrecht
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