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Steuerlexikon · Arbeitsrecht

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit bezeichnet alle ausgeübten Tätigkeiten gegen Entgelt, bei denen keine korrekte Meldung und Zahlung an die Behörden erfolgt. Bei Arbeitnehmern unterbleibt folgtlich die Anmeldung zur Lohnsteuer und Sozialversicherung. Demgegenüber wird bei Unternehmern werde Umsatzsteuer abgeführt, noch werden die Gewinne aus der Tätigkeit versteuert.

Recht › Arbeitsrecht

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