Arbeitnehmer*innen (AN) sind natürliche Personen, die mit einem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben.
Beamte zählen in den meisten deutschen Gesetzen nicht zu den Arbeitnehmern. Steuerlich liegen in beiden Fällen Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit vor.
Recht › Arbeitsrecht
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