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Steuerlexikon · Arbeitsrecht

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber*in (AG) wird der*diejenige bezeichnet der*die eine*n Arbeitnehmer*in im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt.

Recht › Arbeitsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.