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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine PartG hat mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam freiberuflich tätig sind. Es gelten die Vorschriften des PartGG ➚.

Die PartG wird durch jeden Gesellschafter einzeln vertreten, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

(vgl. auch PartG mbB)

Recht › Gesellschaftsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.