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Steuerlexikon · Rechnungswesen

Nebenkosten

Nebenkosten (NK) sind allgemein alle Kosten, die neben einem Hauptaufwand anfallen. Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Nebenkosten“ durchgesetzt, wenn es um die Betriebskosten von Wohneigentum geht. Hierbei zählen Gebühren für Versicherung, Hausmeister, Straßenreinigung u.ä. zu den Nebenkosten. Diese werden zusätzlich zu der Kaltmiete vom Mieter gezahlt.

Es gibt aber auch Nebenkosten des Geldverkehrs oder Anschaffungsnebenkosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wirtschaftsgütern.

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Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.