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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

Mitunternehmer

Mitunternehmerschaft (MU) ist ein steuerrechtlicher Begriff, der den Zusammenschluss mehrerer Personen einer Personengesellschaft zur Erzielung von gemeinsamen Einkünften bezeichnet. Diese werden von den Gesellschaftern und nicht durch die Gesellschaft versteuert. Die Mitunternehmer führen die Geschäfte der Personengesellschaft deswegen auf eigene Gefahr und Rechnung und werden daher gesetzlich behandelt wie ein Einzelunternehmer. Die Art der Mitunternehnmerschaft bestimmt die Art der Einküfte für die jeweiligen Gesellschafter.

Recht › Gesellschaftsrecht

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