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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

Mitunternehmer-Anteil

Als Mitunternehmer-Anteil (MU-Anteil) wird ein Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft mit Gesamthandsvermögen (z.B. GbR, OHG, KG) bezeichnet. Es ist die Summe der Anteile des Gesellschafters an den Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft. Hinzuerworbene oder zusätzlich angewachsene Anteile vereinigen sich zu einem einheitlichen Mitunternehmeranteil.

Recht › Gesellschaftsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.