Als Mitunternehmer-Anteil (MU-Anteil) wird ein Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft mit Gesamthandsvermögen (z.B. GbR, OHG, KG) bezeichnet. Es ist die Summe der Anteile des Gesellschafters an den Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft. Hinzuerworbene oder zusätzlich angewachsene Anteile vereinigen sich zu einem einheitlichen Mitunternehmeranteil.
Recht › Gesellschaftsrecht
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