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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

Komplementärin

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Komplementär.

Kurzdefinition von Komplementär:

Komplementäre sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft und zur Geschäftsführung der Gesellschaft befugt.

Zum vollständigen Eintrag „Komplementär“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.