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Steuerlexikon · Behörden

Kassenärztliche Vereinigung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) sind regionale Organisationen, die die Interessen der niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten innerhalb eines Bundeslandes oder einer bestimmten Region vertreten. Die KVs agieren als Bindeglied zwischen den Ärzten und den gesetzlichen Krankenkassen.

Behörden

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