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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

KV

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Krankenversicherung.

Kurzdefinition von Krankenversicherung:

Die Krankenversicherung ( KV ) als Teil der Sozialversicherung sorgt für die Absicherung eines Versicherten im Krankheitsfall.

Zum vollständigen Eintrag „Krankenversicherung“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.