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Steuerlexikon · Behörden

Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind eine berufsständische Vereinigung aller Gewerbetreibenden in der jeweiligen Region. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung und kümmern sich zum Beispiel um die Berufsausbildung.

Die IHK 24 erklärt die Arbeitsweise der IHKen auf YouTube ➚.

Behörden

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.