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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

In Vollmacht

In Vollmacht (i.V.) bedeutet, dass dem Unterzeichner eine Handlungsvollmacht vorliegt. Die Abkürzung ist rechtlich verbindlich. Der Unterzeichner gibt somit eine Willenserklärung für einen anderen ab und ist für eine bestimmte Dauer zu allen Rechtsgeschäften berechtigt.

Recht › Gesellschaftsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.