In Vollmacht (i.V.) bedeutet, dass dem Unterzeichner eine Handlungsvollmacht vorliegt. Die Abkürzung ist rechtlich verbindlich. Der Unterzeichner gibt somit eine Willenserklärung für einen anderen ab und ist für eine bestimmte Dauer zu allen Rechtsgeschäften berechtigt.
Recht › Gesellschaftsrecht
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