Die Hauptversammlung (HV) gehört neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand zu einem der verpflichtenden Organe einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Sie gilt als Versammlung der Anteilseigner und findet mindestens einmal jährlich statt. Bei der Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen über das Unternehmen getroffen (z.B. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Satzungsänderungen o.ä.)
Recht › Gesellschaftsrecht
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