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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

GrESt

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Grunderwerbsteuer.

Kurzdefinition von Grunderwerbsteuer:

Grunderwerbsteuer ( GrESt ) Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist einmalig beim Kauf eines Grundstücks bzw.

Zum vollständigen Eintrag „Grunderwerbsteuer“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.