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Steuerlexikon · Verwaltungsrecht

Finanzverwaltungsgesetz

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG)➚ regelt die Organisation, den Aufbau und die Aufgaben der Finanzverwaltung bzw. Finanzämter. Sie dient der Zusammenarbeit von Bundes- und Landesfinanzbehörden.

Recht › Verwaltungsrecht

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