Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wurde in ihrer jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung durch die Landesjustizverwaltungen an den der*die Notar*in erlassen. Sie steckt den dienstrechtlichen Rahmen ab, an den der Notar:in in der Berufsausübung gebunden ist. Die Dienstordnung ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts.
Recht › Verwaltungsrecht
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