Das Bundessteuerblatt (BStBl) seit 1951 wird durch das Bundesfinanzministerium herausgegeben. Es gliedert sich in zwei Teile:
- I – Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums und der obersten Finanzbehörden der Länder
- II – durch das Bundesfinanzministerium ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Recht › Verwaltungsrecht
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