Unter dem Country-by-Country-Reporting (CbCR) ist eine standardisierte Berichterstattung derjenigen Unternehmen zu verstehen, die Betriebsstätten in mehr als einem Staat haben. Das CbCR ist eine der BEPS-Maßnahmen der OECD. (Vgl. Information des BMF ➚)
Recht › Verwaltungsrecht
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