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Steuerlexikon · Verwaltungsrecht

Country by Country Reporting

Unter dem Country-by-Country-Reporting (CbCR) ist eine standardisierte Berichterstattung derjenigen Unternehmen zu verstehen, die Betriebsstätten in mehr als einem Staat haben. Das CbCR ist eine der BEPS-Maßnahmen der OECD. (Vgl. Information des BMF ➚)

Recht › Verwaltungsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.