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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

Fiktivlohn

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Phantomlohn.

Kurzdefinition von Phantomlohn:

Wenn in der Lohnabrechnung vereinbarte bzw.

Zum vollständigen Eintrag „Phantomlohn“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.