Die Erbschaftsteuer (ErbSt) fällt gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ➚ bei der Übertragung von Vermögen durch den Todesfall des Erblassers an. Sie ist eine sogenannte Verkehrsteuer und richtet sich in der Höhe nach dem Vermögenswert.
(Vergleiche auch Schenkungsteuer)
Recht › Privatrecht
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