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Steuerlexikon · Privatrecht

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer (ErbSt) fällt gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ➚ bei der Übertragung von Vermögen durch den Todesfall des Erblassers an. Sie ist eine sogenannte Verkehrsteuer und richtet sich in der Höhe nach dem Vermögenswert.

(Vergleiche auch Schenkungsteuer)

Recht › Privatrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.