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Steuerlexikon · Privatrecht

Darlehenzinsen

Die Darlehenzinsen (DarlZ) ergeben den Preis für den Darlehensnehmer, den er an den Darlehensgeber entrichten muss. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach den Vereinbarungen im abgeschlossenen Vertrag. Im Normalfall orientieren sich die Zinsen und Entgelte für ein Darlehen am aktuellen Zinsniveau.

Recht › Privatrecht

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