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Steuerlexikon · Privatrecht

Darlehen

Ein Darlehen (Darl) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Darlehensnehmer Geld (Gelddarlehen § 488 ff. BGB) oder andere Wertsachen (Sachdarlehen § 707 ff. BGB) erhält. Nach Darlehensende ist der Darlehensnehmer verpflichtet das Geld oder die Sache gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugeben.

Es gibt verschiedene Darlehensarten. Unterschieden werden kann beispielsweise in Hinblick auf die Rückzahlung zwischen:

  • Tilgungsdarlehen
  • Fälligkeitsdarlehen
  • Annuitätendarlehen

Die Begriffe Darlehen und Kredit werden oft synonym verwendet.

(siehe auch Darlehenszinsen)

Recht › Privatrecht

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