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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

ErbSt

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Erbschaftsteuer.

Kurzdefinition von Erbschaftsteuer:

Die Erbschaftsteuer ( ErbSt ) fällt gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ➚ bei der Übertragung von Vermögen durch den Todesfall des Erblassers an.

Zum vollständigen Eintrag „Erbschaftsteuer“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.