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Steuerlexikon · Verwaltungsrecht

elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) dient zum elektronischen Datenaustausch mit Gerichten. Es unterliegt besonderen IT-Sicherheits- und Compliance-Anforderungen, damit sogenannte sichere Übertragungswege garantiert sind. Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach wird von Einzelpersonen wie Dolmetscher, Gutachter oder Gerichtsvollzieher und Organisationen sowie Unternehmen, Verbänden und andere professionellen Verfahrensbeteiligten genutzt.

Recht › Verwaltungsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.