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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

eingetragener Verein

Der eingetragene Verein ist eine Rechtsform, die in den §§ 21 bis 79a BGB ➚ geregelt ist.

Zur Gründung eines Vereins sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Der Verein wird durch den Vorstand vertreten.

(Vergleiche auch rechtsfähiger Verein).

Recht › Gesellschaftsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.