Der eingetragene Verein ist eine Rechtsform, die in den §§ 21 bis 79a BGB ➚ geregelt ist.
Zur Gründung eines Vereins sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Der Verein wird durch den Vorstand vertreten.
(Vergleiche auch rechtsfähiger Verein).
Recht › Gesellschaftsrecht
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