Mit der Einkommensteuererklärung werden die Einkommen der natürlichen Personen gegenüber dem Finanzamt erklärt.
Zur Einkommensteuererklärung gehören unter anderem die folgenden Anlagen:
- Mantelbogen
- Anlage AUS – Ausländische Einkünfte
- Anlage AV – Altersvorsorge
- Anlage KAP – Kapitalerträge
- Anlage Kind
- Anlage N – Arbeitnehmer
- Anlage V – Vermietung und Verpachtung
- Anlage VL – Vermögenswirksame Leistungen
- Anlage R – Renten
- Anlage VOR – Vorsorgeaufwand
Steuerrecht › Einkommensteuer
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