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Steuerlexikon · Wissen

Dienstleistung

Der Begriff der Dienstleistung (DL) ist nicht einheitlich definiert. In der Umsatzsteuer ist von einer „sonstigen Leistung“ die Rede, die sich gemäß § 3 Absatz 9 UStG ➚ dadurch auszeichnet, dass es sich nicht um eine Lieferung (§ 3 Absatz 1 UStG) handelt.

Dienstleistungen können von einer natürlichen Personen oder von einer juristischen Person gegen Entgelt für andere ausgeübt werden. Es werden vier Arten von Dienstleistungen unterschieden:

  • Personenbezogene Dienstleistungen
  • Sachbezogene Dienstleistungen
  • Produktbegleitende Dienstleitungen
  • Originäre Dienstleistungen

Wissen

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.