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Steuerlexikon · Steuerrecht

Bundessteuern

In Artikel 106 Absatz 1 GG ➚ werden die Steuern definiert, die dem Bund zustehen.

(siehe auch: Finanzverfassungsrecht, Gemeindesteuern, Gemeinschaftssteuern, Landessteuern)

Steuerrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.