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Steuerlexikon · Vertragsrecht

außergewöhnliche Belastungen

Die außergewöhnlichen Belastungen (agB) bezeichnen Kosten der privaten Lebensführung, die auf Grund besonderer/ außergewöhnlicher Umstände entstehen. Diese können bei Vorliegen der Voraussetzungen (§ 33 EStG ➚) einkommensmindernd sein und so die Steuerlast senken.

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten.

(vgl. auch: Scheidungskosten)

Recht › Vertragsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.