Die außergewöhnlichen Belastungen (agB) bezeichnen Kosten der privaten Lebensführung, die auf Grund besonderer/ außergewöhnlicher Umstände entstehen. Diese können bei Vorliegen der Voraussetzungen (§ 33 EStG ➚) einkommensmindernd sein und so die Steuerlast senken.
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten.
(vgl. auch: Scheidungskosten)
Recht › Vertragsrecht
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