plietsch! Steuerberatung
← Alle Begriffe

Steuerlexikon · Vertragsrecht

Allgemeine Geschäftbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), auch „Kleingedrucktes“ genannt, sind standardisierte Vertragsbedingungen. AGBs werden nicht ausgehandelt, sondern sind einseitig von einem Vertragspartner gestellt. Sie dienen dazu Massenverträge zu vereinfachen und greifen bis individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Die AGBs enthalten oft Klauseln zu den Themen Widerrufsbelehrung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt o.ä..

AGBs sind nicht verpflichtend. Das Gesetz besagt nur, dass bei der Einbeziehung von AGBs

  • der Unternehmer den Kunden auf die AGBs hinweisen muss,
  • der Kunde die AGBs einsehen können muss,
  • der Kunde mit der Geltung der AGBs einverstanden sein muss.

Die meisten Online-Shops setzen dies beispielsweise mit einem „Häkchen setzen“ um, bevor es zum Vertragsabschluss kommt.

Vergleiche auch allgemeine Auftragsbedingungen (AAB).

Recht › Vertragsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.