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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

ARAP

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.

Kurzdefinition von Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten:

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ( ARAP ) sind gemäß § 250 Absatz 1 HGB ➚ diejenigen Ausgaben zu berücksichtigen, die erst nach dem Abschlussstichtag einen Aufwand …

Zum vollständigen Eintrag „Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.