Kurzdefinition von Arbeitslosengeld:
Das Arbeitslosengeld ( Alg ) ist in den §§ 136 bis 164 SGB III ➚ geregelt.
Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
