plietsch! Steuerberatung
← Alle Begriffe

Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

ALG

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Arbeitslosengeld.

Kurzdefinition von Arbeitslosengeld:

Das Arbeitslosengeld ( Alg ) ist in den §§ 136 bis 164 SGB III ➚ geregelt.

Zum vollständigen Eintrag „Arbeitslosengeld“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.