Bei der verdeckten Einlage (vE) handelt es sich um die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils an eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter.
Eine verdeckte liegt vor, wenn:
- ein Gesellschafter
- der Körperschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet
- die Zuwendung ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und
- wird außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen (d.h. der offenen Einlagen) geleistet
Wirtschaft › Rechnungswesen
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
