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Steuerlexikon · Arbeitsrecht

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ➚ definiert die Rechte für alle Arbeitnehmer in Teilzeit. Es gibt Arbeitnehmern das Recht zur Verringerung von Arbeitszeiten und regelt alles rund um die befristete Beschäftigung.

Recht › Arbeitsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.