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Steuerlexikon · Strafrecht

Steuerhinterziehung

Eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO ➚) liegt vor, wenn durch bewusstes Handeln bzw. Unterlassen Steuern nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe festgesetzt werden. Die Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

Zur möglichen Straffreiheit vgl. Selbstanzeige und zur Ordnungswidrigkeit leichtfertige Steuerverkürzung

Einige der bekanntesten Fälle von Steuerhinterziehungen werden durch Financescout24 ➚ und die BZ Berlin ➚ aufgeführt.

Recht › Strafrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.