plietsch! Steuerberatung
← Alle Begriffe

Steuerlexikon · Steuerrecht

Steuerfahndung

Die Steuerfahndung (Steufa) wird durchgeführt, wenn es einen Verdacht auf ein Steuervergehen (Steuerhinterziehung) gibt. Es werden Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten untersucht.

Nach § 208 AO hat die Steuerfahndung folgende Aufgaben:

  • die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  • die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle

Steuerrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.