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Steuerlexikon · Strafrecht

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf (Rb) ist das von der Rechtsordnung zugelassene Mittel, zur Anfechtung von staatlichen Entscheidungen. Ziel der Partei ist es, eine ungünstige Entscheidung abzuändern oder aufheben zu lassen. Unterschieden werden

  • formlose Rechtsbehelfe (Gegenvorstellung, Einspruch, Dienstaufsichtsbeschwerde, Widerspruch) und
  • förmliche Rechtsbehelfe (Klage, Rechtsmittel, Einspruch) sind an bestimmte Formen und Fristen gebunden

Recht › Strafrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.