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Steuerlexikon · Behörden

Landgericht

Das Landgericht (LG) ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die nicht dem Amtsgericht zugewiesen sind und deren Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt. Zudem ist es als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig. In Deutschland gibt es derzeit 115 Landgerichte.

Nächste Instanz: Oberlandesgericht (OLG)

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