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Steuerlexikon · Steuerrecht

Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer (KfZSt) ist eine Bundessteuer und ist für alle Fahrzeuge fällig, die zum Fahren auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Die steuerlichen Einnahmen finanzieren unter anderem den Straßenbau. Die Kraftfahzeugsteuer ist einmal im Jahr zu entrichten und ist rechtlich im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfZStG) geregelt.

Steuerrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.