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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

KraftStG

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Kurzdefinition von Kraftfahrzeugsteuergesetz:

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfZStG) ➚ regelt alle rechtlichen Grundlagen rund um die Kraftfahrzeugsteuer (KfZSt).

Zum vollständigen Eintrag „Kraftfahrzeugsteuergesetz“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.