Der Begriff Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) umfasst Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen.
Das Statistische Bundesamt definiert KMU in Anlehnung an die Empfehlung der Europäischen Kommission nach Umsatz- und Beschäftigtengrößenklassen:
| Mitarbeiter | Jahresumsatz | |
| Kleinstunternehmen | bis 9 | und bis 2 Mill. Euro |
| Kleine Unternehmen | bis 49 | und bis 10 Mill. Euro |
| Mittlere Unternehmen | bis 249 | und bis 50 Mill. Euro |
Recht › Gesellschaftsrecht
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