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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

Kleine und mittlere Unternehmen

Der Begriff Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) umfasst Kleinst­unternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen.

Das Statistische Bundesamt definiert KMU in Anlehnung an die Empfehlung der Europäischen Kommission nach Umsatz- und Beschäftigten­größenklassen:

  Mitarbeiter Jahresumsatz
Kleinstunternehmen bis 9 und bis 2 Mill. Euro
Kleine Unternehmen bis 49 und bis 10 Mill. Euro
Mittlere Unternehmen bis 249 und bis 50 Mill. Euro

Recht › Gesellschaftsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.