Kurzdefinition von Gesetzliche Krankenversicherung:
Jede Bürgerin und jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland muss seit dem 01.01.2009 ( §193 VVG ➚ ) krankenversichert sein.
Zum vollständigen Eintrag „Gesetzliche Krankenversicherung“ →
Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
