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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

GKV

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Gesetzliche Krankenversicherung.

Kurzdefinition von Gesetzliche Krankenversicherung:

Jede Bürgerin und jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland muss seit dem 01.01.2009 ( §193 VVG ➚ ) krankenversichert sein.

Zum vollständigen Eintrag „Gesetzliche Krankenversicherung“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.